Was haben Cookies und Datenschutz mit User Experience zu tun?

Nora Loos
UX/UI Designerin

Cookies sind in aller Munde

Nur leider schmecken sie nicht besonders gut, zumindest wenn man Datenschützer fragt.

Spätestens nach dem BGH-Urteil vom 28.05.2020 sollte jeder den Begriff bereits gehört haben. Aber was ist ein Cookie eigentlich genau, und was hat ein Keks mit User Experience zu tun?

Wenn dir eine Webseite einen Keks reicht…

Tatsächlich benutzen fast alle Webseiten Cookies. Bei jeder Interaktion mit einer Webseite können Daten über den Nutzer in Cookies gespeichert werden. So kann eine Webseite erkennen, ob Nutzer eingeloggt sind und sich Nutzernamen oder den Inhalt des Warenkorbs merken. Banken erkennen, wie lange Kunden angemeldet sind. Amazon betrachtet, für welche Produkte sich andere Nutzer interessierten, um so Vorschläge zu unterbreiten, und Google zeigt Werbung, die sich danach richtet, wonach Nutzer in letzter Zeit gesucht haben. Wer hat sich schon einmal gewundert, warum häufig Werbung für Hotels angezeigt wird, nachdem ein Flug gebucht wurde? Auch hier sind der Grund… Cookies!

Cookies und der Datenschutz

Zuerst sind Cookies natürlich nicht zwangsläufig negativ. Sie sind eine von vielen Methoden, die Verwendung von Webseiten zu vereinfachen, das Nutzerverhalten festzustellen und zu analysieren. Viele Webseiten können ohne Cookies nicht funktionieren, und das ist okay. Das Problem entsteht erst, wenn durch eingebettete Inhalte anderer Anbieter die Daten der Nutzer weitergeben werden. Cookies sind zudem nicht 100% fälschungssicher und können entsprechend ungewollt zum Diebstahl beitragen. Aber oft werden die Daten auch bewusst erhoben und an Dritte weiterverkauft. Mit Daten lässt sich eben viel Geld verdienen im Internet.

Vor den Entscheidungen der Gerichte war es möglich, das Internet ohne Hürden zu nutzen - zum Nachteil des Datenschutzes natürlich. Entsprechend war damals in keiner Weise transparent, wer welche Daten von uns erhält. Die Nutzer machten sich keine Gedanken darüber, dass sie den Besuch der „kostenlosen“ Webseite gerade mit ihren persönlichen Daten bezahlten. Sie wurden zu dem Zeitpunkt jedoch auch nicht bei jedem Webseitenbesuch mit einem Cookiebanner belästigt.

Aus den genannten Gründen haben sich Datenschützer und die Gerichte mit dem Thema eingehend auseinandergesetzt. Das aktuelle BGH-Urteil ist nach dem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 bereits das Zweite. Kurz gesagt, wurde nun die automatische Einwilligung in Cookies verboten.

Datenschutz auf Kosten von User Experience?

Wieviel ist uns der Schutz unserer Daten wert?

Wie oft ist es schon vorgekommen, dass man eine Webseite besucht, anfängt zu lesen, nur um nach ein paar Sekunden zu unterbrechen, weil die Sicht durch Banner oder Popups blockiert wird? Ganz zu schweigen von mobilen Ansichten, die vorher relativ subtile Banner riesig oder unleserlich machen. Und das nicht nur bei einer Webseite, sondern bei ALLEN Webseiten. Nirgendwo ist man mehr sicher vor der Flut an „klicken Sie hier, um der Verwendung von Cookies zuzustimmen“.

Ein bisher übliches und inzwischen nicht mehr zulässiges Beispiel-Banner. Hätten Sie den Text gelesen?

Betreiber sind dabei kreativ in der Gestaltung der Banner, denn meistens gibt es keine offensichtliche Möglichkeit, Cookies abzulehnen. Dies wird typischerweise unter einem Textlink versteckt. Die Nutzer schauen aber selten in die als „Einstellungen“ oder „Mehr Informationen“ getarnten Listen von Cookies, sondern klicken den hübschen, offensichtlichen Primary-Button.

Eine informierte Entscheidung darüber, was mit den eigenen Daten passiert, bietet dieses Vorgehen sicher nicht, aber es macht die Nutzung des Internets schneller und einfacher. Zudem machen sich viele Nutzer nach wie vor keine Gedanken darüber, was mit ihren Daten passiert. Bereitwillig zahlen sie weiterhin den Preis, nur um das Banner schnell loszuwerden. Eine gute User Experience ist das sicher nicht oder haben Sie etwa Spaß dabei bei jedem Webseitenbesuch ein Cookierätsel zum Schutz Ihrer Daten zu lösen?

Das neuste Gerichtsurteil könnte dies sogar noch verschärfen. Denn von nun an sieht die Gesetzeslage eine aktive Zustimmung der Nutzer zu allen Cookies, sowie eine Auflistung des Verwendungszwecks vor. Dies bringt leider mit sich, dass nun noch viel mehr Aktionen vom Nutzer erforderlich sein dürften, bevor dieser eine Webseite nutzen kann. Folglich hat der stärkere Datenschutz eine deutlich schlechtere User Experience zur Folge - ein Dilemma. Datenschutz und User Experience scheinen leider zumeist nicht Hand in Hand zu gehen.

Wie löst man das Problem der Keksschlachten?

Die schnelle und einfache Art Cookies zu akzeptieren, ist jedenfalls Vergangenheit. Webseiten, die sich durch den Verkauf von Daten finanzierten, werden voraussichtlich verschwinden. Werbung, die nun nicht mehr ohne Weiteres über Cookies mit Suchergebnissen und besuchten Webseiten gefüttert werden kann, wird in Zukunft keine Hotels zum gerade gebuchten Flug mehr anbieten.

Abschließend lässt sich festhalten, dass wir zwar an Transparenz und Datenschutz gewonnen haben, jedoch zu Ungunsten unserer täglichen User Experience.

Wenn wir als UX-Designer keine Alternativen zu dem Cookiebanner finden, versinkt der Nutzer bald in einem Meer aus Checkboxen, Listen und Cookie-Gates.

Oder heißt es schlichtweg: Willkommen im keksfreien Zeitalter?

Quellen:

Pressemitteilung 125/19 des EuGH

Pressemitteilung 067/2020 des BHG

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